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Organspendeausweis, den der spendebereite Bürger bei sich trägt, schafft
Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen
schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte
dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle
registriert oder hinterlegt. 
Das
Ausfüllen dieser Erklärung ist ein völlig unbürokratischer Akt, der kaum Mühe
erfordert. Es ist auch möglich, seine Erklärung einfach nur auf einem Bogen
Papier formlos festzuhalten. Eine testamentarische Erklärung wäre jedoch
nutzlos, da ein Testament zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine
Organentnahme zu spät ist.
Organspendeausweise
sind in vielen Apotheken und Arztpraxen erhältlich. Sie können den Ausweis
aber auch über das
Online-Bestellformular
bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anfordern oder die
Druckversion
des Organspende-Ausweises auf dieser Homepage aufrufen, sie auf Ihrem Drucker
ausdrucken und den Ausweis-Vordruck ausschneiden und ausfüllen.
Es
ist sinnvoll, den Organspendeausweis bei den Personalpapieren mit sich zu tragen,
da in einer Unfallsituation hier als erstes nachgeschaut wird, um die Angehörigen
verständigen zu können. Man kann den Ausweis aber auch bei Angehörigen oder
einer nicht verwandten Vertrauensperson hinterlegen.
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