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Der Organspendeausweis, den der spendebereite Bürger bei sich trägt, schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt.

  

Das Ausfüllen dieser Erklärung ist ein völlig unbürokratischer Akt, der kaum Mühe erfordert. Es ist auch möglich, seine Erklärung einfach nur auf einem Bogen Papier formlos festzuhalten. Eine testamentarische Erklärung wäre jedoch nutzlos, da ein Testament zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist.

Organspendeausweise sind in vielen Apotheken und Arztpraxen erhältlich. Sie können den Ausweis aber auch über das Online-Bestellformular bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anfordern oder die Druckversion des Organspende-Ausweises auf dieser Homepage aufrufen, sie auf Ihrem Drucker ausdrucken und den Ausweis-Vordruck ausschneiden und ausfüllen.

Es ist sinnvoll, den Organspendeausweis bei den Personalpapieren mit sich zu tragen, da in einer Unfallsituation hier als erstes nachgeschaut wird, um die Angehörigen verständigen zu können. Man kann den Ausweis aber auch bei Angehörigen oder einer nicht verwandten Vertrauensperson hinterlegen.

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